Altersvermögenswirksame Leistungen – Was sind AVWL?

AVWL ist die Abkürzung für Altersvorsorgewirksame Leistungen. Diese lösten am 1. Oktober 2006 in der Metall- und Elektroindustrie den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen ab. So wird bei den AVWL nun nicht mehr das generelle Sparen, also die Bildung von Vermögen, sondern nur noch der gezielte Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge vom Arbeitgeber bzw. vom Staat gefördert.
Für einen bestimmten Zeitraum gelten beide Formen gleichzeitig, während anschließend die tariflichen Leistungen nur noch für die Altersvorsorge eingesetzt werden können.

Neben der Metall- und Elektroindustrie haben auch die Tarifparteien der Chemieindustrie eine solche Änderung vereinbart. Mit den Altersvorsorgewirksamen Leitungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die den Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente unterstützten.

Die Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL) hat sich somit aus den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) entwickelt. Die Altersvermögenswirksamen Leistungen (AVWL) sind letztendlich als eine Art Geldleistung des Arbeitgebers zum Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung zu sehen. Den zweckgebundenen Leistungen zur Altervorsorge ersetzen dabei die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Die Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen in Altersvermögenswirksamen Leistungen ist für den Arbeitnehmer sehr attraktiv, da man sich so die staatliche Förderung der Riester-Rente sichern kann, die meist deutlich höher ist als die „alte“ VL-Förderung. Die Altersvermögenswirksamen Leistungen (AVWL) stellen somit in Zukunft eine wichtige Säule für jede Private Altersvorsorge dar.

Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) optimal investieren: Altersvermögenswirksame Leistungen & Riester-Rente

 

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WISO-Tipp: Riester-Rente

 

Wer bekommt AVWL? – Altersvermögenswirksame Leistungen und die Bezugsberechtigten

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Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er als fest Angestellter, Arbeiter, Auszubildender oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag seit sechs Monaten ununterbrochen in einem Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt ist, einen Anspruch auf die Altersvorsorgewirksamen Leistungen in Höhe von 319,08 Euro für Angestellte und 159,48 Euro für Auszubildende.

Des Weiteren spielt es keine Rolle, ob es sich beim Arbeitsvertrag um ein Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt oder ob es eine geringfügige Beschäftigung ist. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass der Betrieb der Metall- und Elektroindustrie an den jeweiligen regionalen Manteltarifvertrag gebunden ist. Da es sich bei den Altersvorsorgewirksamen Leistungen um einen Tarifvertrag handelt, haben natürlich auch nur die Mitglieder der Gewerkschaften einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme und zwar, wenn in einer individuellen und freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass die Altersvorsorgewirksamen Leistungen an alle gezahlt werden. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn eine Zahlung im Arbeitsvertrag entsprechend vereinbart wurde.

Besonders wichtig für Auszubildende ist an dieser Stelle zu wissen, dass die Leistungen auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten bleiben. Handelt es sich also um einen privaten Altersvorsorgevertrag, kann der Auszubildende diesen Vertrag zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dann dort die Altersvorsorgewirksamen Leistungen neu beantragen. Hierbei nimmt der Auszubildende das bisher angesparte Geld mit.

Wer derzeit bereits einen Vertrag über die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hat, kann diesen weiter bedienen, bis das Vertragsende erreicht ist. Sind bei einem solchen Vertrag 50% der siebenjährigen Laufzeit vollendet, kann auch noch ein Anschlussvertrag in den bisherigen Formen bedient werden. Für neue Verträge gilt dann der AVWL. Dies ist eine Übergangsregelung, da der Tarifvertrag über Altersvorsorgewirksame Leistungen den alten Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen ablöst.

Altersvermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Riester-Rente anlegen: DWS Riester Rente Premium

 

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