Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er als fest Angestellter, Arbeiter, Auszubildender oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag seit sechs Monaten ununterbrochen in einem Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt ist, einen Anspruch auf die Altersvorsorgewirksamen Leistungen in Höhe von 319,08 Euro für Angestellte und 159,48 Euro für Auszubildende.
Des Weiteren spielt es keine Rolle, ob es sich beim Arbeitsvertrag um ein Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt oder ob es eine geringfügige Beschäftigung ist. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass der Betrieb der Metall- und Elektroindustrie an den jeweiligen regionalen Manteltarifvertrag gebunden ist. Da es sich bei den Altersvorsorgewirksamen Leistungen um einen Tarifvertrag handelt, haben natürlich auch nur die Mitglieder der Gewerkschaften einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme und zwar, wenn in einer individuellen und freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass die Altersvorsorgewirksamen Leistungen an alle gezahlt werden. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn eine Zahlung im Arbeitsvertrag entsprechend vereinbart wurde.
Besonders wichtig für Auszubildende ist an dieser Stelle zu wissen, dass die Leistungen auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten bleiben. Handelt es sich also um einen privaten Altersvorsorgevertrag, kann der Auszubildende diesen Vertrag zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dann dort die Altersvorsorgewirksamen Leistungen neu beantragen. Hierbei nimmt der Auszubildende das bisher angesparte Geld mit.
Wer derzeit bereits einen Vertrag über die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hat, kann diesen weiter bedienen, bis das Vertragsende erreicht ist. Sind bei einem solchen Vertrag 50% der siebenjährigen Laufzeit vollendet, kann auch noch ein Anschlussvertrag in den bisherigen Formen bedient werden. Für neue Verträge gilt dann der AVWL. Dies ist eine Übergangsregelung, da der Tarifvertrag über Altersvorsorgewirksame Leistungen den alten Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen ablöst.
Altersvermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Riester-Rente anlegen: DWS Riester Rente Premium
Antrag zur Anlage Altersvermögenswirksamer Leistungen mit der DWS Riester-Rente Premium