Altersvermögenswirksame Leistungen – Wichtigste Bedingungen zur Riester-Rente

Um die Vorteile der Riester-Rente voll ausschöpfen zu können, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Zunächst einmal kann man sich nicht einfach für irgendeine Form der privaten Vorsorge entscheiden. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss es sich zwingend um ein Angebot handeln, das extra für diesen Zweck vom Staat zugelassen und auch zertifiziert wurde.
Des Weiteren müssen in der Ansparphase die Beiträge regelmäßig eingezahlt werden und die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr und auch nicht vor dem Beginn der Altersrente ausgezahlt werden. Zudem müssen die Auszahlungen in einer lebenslangen und gleich bleibenden oder auch steigenden monatlichen Rente erfolgen.

Handelt es sich um Auszahlungspläne, muss eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden, bei der eine lebenslange Rente ab dem 85. Lebensjahr garantiert ist. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Kosten des Vertriebs vom Versicherungsanbieter auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. Die Anbieter sind zudem verpflichtet, den Anlegern jedes Jahr eine schriftliche Auskunft über die Verwendung der Beiträge und der Verwaltungskosten zu erteilen. Außerdem muss der Versicherungsanbieter der Riester-Rente dem Anleger die Möglichkeit einräumen, jederzeit den Vertrag ruhen zu lassen, sowie mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Altersvermögenswirksame Leistungen in die Riester-Rente investieren – Anlage AVWL in einen Riester-Rente Vertrag

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Einen Riester-Vertrag können nur bestimmte Personen abschließen Dies sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbständige und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und auch Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger. Auch nicht berufstätige Menschen einen Anspruch auf den Abschluss einer Riester-Rente, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Hierzu zählen Müttern in der Elternzeit, also drei Jahre nach der Geburt eines Kindes, Arbeitlose, sofern sie als arbeitsuchend gemeldet sind. Für Ehepaare besteht eine Sonderregelung. So kann ein Verheirateter die staatliche Förderung auch dann erhalten, wenn er selbst nicht förderfähig ist, sein Ehepartner jedoch einen Riester-Vertrag hat. In diesem Fall kann auch der nicht förderungsfähige Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.

Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) optimal investieren: Altersvermögenswirksame Leistungen & Riester-Rente

 

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