Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) – Leistungsspektrum der AVWL

Derzeit erhalten Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie vom Arbeitgeber eine Geldleistung von 319,08 Euro pro Jahr. Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf die AVWL und erhalten pro Jahr 159,48€. Diese Geldleistung geht direkt in eine private Altersvorsorge, die förderfähig ist oder in eine betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers.
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Grundsätzlich ist eine Barauszahlung dieser Förderung ausgeschlossen.

Es gibt unterschiedliche Anlageformen, die der Arbeitnehmer wählen kann. Je nachdem, welche Anlageform er gewählt hat, werden vom Staat unterschiedliche Vergünstigungen angeboten.

Zu diesen Anlageformen gehören:

die Private Altersvorsorge nach §§ 10a, 852 ff Einkommensteuergesetz.

Dies meint die Riesterförderung. Hierbei kann der Arbeitnehmer wahlweise die Beitragszahlung erhöhen, damit er auch einen Anspruch auf die staatliche Förderung erhält.

Eine weitere Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Rentenzusage des Arbeitgebers, die betriebliche Altersvorsorge.

Hierbei wird ein Teil des Bruttoentgeltes nicht ausgezahlt, sondern fließt in eine betriebliche Altersvorsorge. Auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können die AVWL auch in eine Betriebsrente fließen. Der Arbeitnehmer muss diese Leistungen nicht versteuern und ab 2008 sind diese auch von der Sozialversicherung befreit.

Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) optimal investieren: Altersvermögenswirksame Leistungen & Riester-Rente

 

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